NICHTS zu verschenken!
- Freigegeben inExpertentipps
- Schreiben Sie den ersten Kommentar!
Haben Sie Ihre Arbeitnehmerveranlagung (den Steuerausgleich) für das abgelaufene Kalenderjahr schon beim Finanzamt beantragt?
Wenn nein, sollten Sie das auf alle Fälle machen.