Am 31. Dezember ist es ZU SPÄT!
Nach der Einführung der Immobiliensteuer ab 1. April 2012 steht eine weitere Änderung bei der Übertragung von Liegenschaften ins Haus. Wird durch die Immobilienertragsteuer der Verkäufer zur Kasse gebeten, so wird künftig der Erwerber bei der Eintragung ins Grundbuch tiefer in die Tasche greifen müssen.